Artikel-Archiv c't 23/2005, Seite 200

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    Lockvogelkäfig

    Beworbene Artikel müssen lieferbar sein

    Wenn ein Computerladen Produkte bewirbt, die er nicht ausreichend vorrätig hat, können Mitbewerber ihm dies erfolgreich untersagen lassen. Wie verträgt sich das mit der gängigen Praxis ausgelegter Preislisten, die eine nur schwer am Lager zu haltende Warenvielfalt aufführen?

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