Artikel-Archiv c't 21/2005, Seite 202

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    Freifahrschein für Un-CDs

    Verfassungsbeschwerde zu Kopierschutz abgewiesen

    Digitale Unterhaltungsmedien mit technischen Kopiersperren sind bei Verbrauchern höchst unbeliebt - aus verschiedenen Gründen. Aber werden Käufer dadurch auch in ihren Grundrechten verletzt? Dies sollte nach dem Wunsch eines über Un-CDs verärgerten Musikfreunds das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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