Artikel-Archiv c't 20/2005, Seite 57
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Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot
Heise betrachtet OLG-Urteil als Eingriff in die Pressefreiheit
Der Heise Zeitschriften Verlag hat eine Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung von Artikel 5 des Grundgesetzes durch zwei Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts München eingereicht. In erster und zweiter Instanz hatten die Gerichte untersagt, in einem News- Bericht auf heise online einen Link auf eine ausländische Website zu setzen, auf welcher Software angeboten wird, für die in Deutschland nicht geworben werden darf.
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