Artikel-Archiv c't 6/2004, Seite 222

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    Mehr Steuergerechtigkeit

    Bundesfinanzhof muss erneut über EDV-Berater entscheiden

    Ob ein EDV-Berater freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte erzielt,macht einen wesentlichen Unter- schied:Als Gewerbetreibender hat er neben seiner Einkommensteuer zusätzlich Gewerbesteuer zu entrichten.Dies betraf bisher einen bedeutenden Teil dieses Berufszweiges.Eine neue Tendenz in der Rechtsprechung könnte weit mehr Berater zu Frei- beruflern machen.In der Steuererklärung sollte auf jeden Fall darauf Rücksicht genommen werden.

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