Artikel-Archiv c't 26/2004, Seite 218
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Schnüffelhilfe
Mail- und Telefonüberwachung: Verpflichtung für Anlagenbetreiber ab Neujahr unausweichlich
Die Schonfrist läuft ab: Spätestens mit Beginn des neuen Jahres müssen Betreiber von Telekommunikationsanlagen technische Einrichtungen vorhalten, die es erlauben, staatliche Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf Telefon, E-Mail und andere Kommunikationsvorgänge umzusetzen.
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