Artikel-Archiv c't 24/2004, Seite 62
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Bundesgerichtshof: Widerrufsrecht auch bei Online-Auktionen
Der Bundesgerichtshof hat Verbrauchern gegenüber berufsmäßigen Anbietern bei Internet-Auktionen den Rücken gestärkt: Danach gelten Online-Bietgeschäfte à la eBay nicht als Versteigerungen im Rechtssinn, also müssen Unternehmer auch hier das gesetzliche Widerrufsrecht gewähren.
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