Artikel-Archiv c't 22/2004, Seite 66
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"Ihr müsst uns einfach glauben"
Vorratsdatenspeicherung in der EU
Europas Datenschützer sind sich sicher: Speicherfristen von bis zu drei Jahren für Verkehrsdaten in den Kommunikationsnetzen widersprechen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Artikel-29-Gruppe wird dies in ihrer Stellungnahme zu der von Großbritannien, Frankreich, Irland und Schweden eingebrachten Ratsinitiative zur Vorratsdatenspeicherung klarstellen.
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