Artikel-Archiv c't 22/2004, Seite 66

  • Thumbnail, c't 22/2004, Seite 66

    "Ihr müsst uns einfach glauben"

    Vorratsdatenspeicherung in der EU

    Europas Datenschützer sind sich sicher: Speicherfristen von bis zu drei Jahren für Verkehrsdaten in den Kommunikationsnetzen widersprechen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Artikel-29-Gruppe wird dies in ihrer Stellungnahme zu der von Großbritannien, Frankreich, Irland und Schweden eingebrachten Ratsinitiative zur Vorratsdatenspeicherung klarstellen.

    BibTeX anzeigen