Artikel-Archiv c't 26/2003, Seite 186

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    Strafbares Filtern

    Juristische Fallstricke für Antispam-Software

    Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm macht sich ein Postbote strafbar, wenn er ohne Kenntnis und Zustimmung des Empfängers Werbebriefe eigenmächtig aussortiert und wegschmeißt. Kaum etwas anderes praktiziert ein Provider oder ein Unternehmen, wenn Spam-Mails automatisiert gefiltert und gelöscht werden. Auch dies birgt juristische Probleme.

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