Artikel-Archiv c't 3/1994, Seite 44

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    Geschützte Shareware?

    `SG-Software' fordert Urheberabgabe auf PC und Datenträger

    Eine als Verein firmierende Unternehmung behauptet, PCs mit kopierfähigen Laufwerken fielen unter die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und fordert eine `Urhebergeräteabgabe´ ein. Daneben hat sie angeboten, alle bisher illegal durchgeführten Kopiervorgänge von Shareware durch Zahlung von Pauschalsummen zugunsten der beim Verein gemeldeten Programmautoren zu legalisieren.

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