Artikel-Archiv c't 12/1993, Seite 58
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Software und Umsatzsteuer
Welcher Steuersatz gilt künftig für Programme?
`Das Finanzministerium geht nicht davon aus, daß Computerprogramme wie Bücher einer nur 7prozentigen Umsatzsteuer unterliegen, denn in erster Linie werden keine Rechte, sondern eher Know-how übertragen. Wir warten aber auf ein Gutachten des Justizministeriums.´ Weil es erfahrungsgemäß immer einige Zeit dauert, bis ein solches erstellt worden ist, genügte uns diese hinhaltende Auskunft des BMF nicht, wir haben uns unsere eigenen Gedanken gemacht.
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