c't 9/2024
S. 158
Wissen
KI-Ghostwriting

Bewirb mich mal!

Unzulässiger Einsatz von KI-Tools für studentischen Bewerbungs-Essay

Wer bei einer Hochschulbewerbung einen Fachtext abliefert und sich dabei mit KI-erzeugten fremden Federn schmückt, setzt sich dem Vorwurf der Täuschung aus und darf sich nicht wundern, wenn man ihn vom Bewerbungsverfahren ausschließt.

Von Harald Büring

ChatGPT und andere Large Language Models (LLM) liefern auf die Eingabe geeigneter Prompts hin ausformulierte Texte in wunschgemäßem Sprachduktus. Angesichts dessen sehen sich insbesondere Bildungsinstitute einem wachsenden Problem ausgesetzt: Schriftlich verfasste Texte dienen in vielerlei Hinsicht als Leistungsnachweise, sei es in der Form von Hausarbeiten oder auch von Aufsätzen, die als eine Art akademischer Visitenkarten zu Hochschulbewerbungen gehören können. Die Versuchung für Studierende, eigene Leistung dabei durch Produkte künstlicher Intelligenz aufzuwerten, ist hoch. Je besser die verfügbaren Tools werden, desto schwieriger ist es, authentisch von Menschen Verfasstes und Promptgeborenes auseinanderzuhalten. Bislang finden Lehrkräfte und Hochschulverwaltungen immer wieder Wege, digital unterstützte Täuschungsansinnen aufzudecken.

So ist ein Student Ende 2023 vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, bei einem bewerbungsrelevanten Text von künstlich intelligenter Hilfe zu profitieren. Der Mann wollte nach seinem Bachelorabschluss einen Masterstudiengang an der Technischen Universität München (TUM) absolvieren, wofür er sich zunächst erfolglos bewarb. Nach einem Jahr reichte er erneut Bewerbungsunterlagen ein, zu denen wie beim ersten Mal ein Essay in englischer Sprache gehörte.

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