c't 7/2024
S. 158
Wissen
Elektronischer Rechtsverkehr
Bild: Collage c't

Portofrei

Mit Behörden, Anwälten und Gerichten digital kommunizieren

Privatpersonen sowie Vereine und Unternehmen können über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach mit Gerichten und Behörden kommunizieren. In der Praxis sollte man jedoch einige Besonderheiten beachten, damit der verschlüsselte Schriftverkehr im Streitfall auch nachweisbar ist.

Von Tim Gerber

Um die in manchen Verfahren gesetzlich vorgeschriebene Schriftform elektronisch zu ersetzen, sind zu der bereits 2015 eingeführten De-Mail in den vergangenen Monaten weitere Möglichkeiten hinzugekommen. Eine davon ist das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), welches 2022 mit dem Onlinezugangsgesetz eingeführt wurde. Anfangs gab es für die Einrichtung eines solchen elektronischen Postfachs nur recht teure Angebote von Providern wie der Bremer Firma Governikus. Seit Dezember 2023 stehen jedoch zwei kostenlose Möglichkeiten zur Verfügung, wie Privatpersonen oder privatrechtliche Vereinigungen ein eBO betreiben und damit am elektronischen Rechtsverkehr mit Behörden und Gerichten, vom Bundeskanzleramt bis zur Kommunalverwaltung teilnehmen können. Ebenso können sie mit Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Gerichtsvollziehern nachweisbar und verschlüsselt kommunizieren.

Einen eBO-Einstieg bietet die Clientsoftware COM Vibilia von Governikus in ihrer Starter-Edition, die laut Anbieter noch bis 30. Juni kostenfrei angeboten wird. Eine weitere kostenlose Möglichkeit am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen, eröffnet das vom Bundesinnenministerium betriebene und mit der Bund-ID verbundene Webportal „Mein Justizpostfach“ (MJP). Die technische Entwicklung liegt auch hier bei der im Eigentum Bremens stehenden Governikus. Eine Einschränkung der kostenlosen Nutzbarkeit dieses Portals ist nicht angekündigt.

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