c't 7/2024
S. 14
Aktuell
eIDAS 2.0

Die EU-Wallets kommen

Licht und Schatten bei der neuen eIDAS-Verordnung

Nun steht es fest: Jeder EU-Bürger soll eine digitale Ausweisbörse namens EUid-Wallet erhalten. Befürworter halten das für überfällig, Kritiker befürchten neue Möglichkeiten zur Massenüberwachung im Internet.

Von Sylvester Tremmel

Am 29. Februar hat das Europäische Parlament die Novelle der eIDAS-Verordnung verabschiedet, auch eIDAS 2.0 genannt. Die neue Version des Gesetzes soll die bestehende eIDAS-Verordnung („electronic IDentification, Authentication and trust Services“) von 2014 aktualisieren. Während letztere sich auf elektronische Signaturen und Zertifikate konzentrierte, führt eIDAS 2.0 sogenannte Europäische Brieftaschen für die Digitale Identität (EUid-Wallets) ein.

Bei diesen Wallets handelt es sich um (Smartphone-)Apps, mit denen EU-Bürger sich in Zukunft on- und offline ausweisen können sollen, und zwar sowohl gegenüber staatlichen Stellen als auch privaten Unternehmen. Sie gelten als wichtigster Baustein der „digitalen Dekade 2030“, des digitalpolitischen Programms der EU-Kommission unter der Präsidentschaft von Ursula von der Leyen. Nach den Zielvorgaben sollen „bis 2030 alle wichtigen öffentlichen Dienste online verfügbar sein, alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten haben und alle Personen eine sichere elektronische Identität (eID) bekommen, mit der die Privatsphäre besser geschützt wird“, fasst die Kommission ihre Ziele zusammen.

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