c't 6/2024
S. 48
Vorsicht, Kunde
Widerrufsrecht
Vorsicht Kunde

Unwiderruflich

Rebuy patzt bei gesetzlichem Widerrufsrecht

Im Onlinehandel mit Verbrauchern gilt ein unabdingbares Widerrufsrecht für Vertragserklärungen seitens des Konsumenten. Die gesetzlichen Folgen sind ziemlich eindeutig – offenbar nicht für den Gebrauchthändler Rebuy.

Von Tim Gerber

Es hat ja durchaus etwas für sich, elektronische Geräte gebraucht zu kaufen. Es schont die Umwelt und man spart ordentlich Geld. Und wenn der Händler seriös ist und über die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr bei gebrauchtem sogar noch eine längere Garantie verspricht, sollte die Freude über ein runderneuertes Gebrauchtgerät ungetrübt bleiben.

Das dachte sich auch Ole R. und bestellte am zweiten Weihnachtsfeiertag beim Online-Gebrauchthändler rebuy.de ein Smartphone Google Pixel 4a mit 128 GByte Speicher zu 180 Euro. Das Smartphone ging bereits am 28. Dezember in den Versand und traf am Tag darauf beim Kunden ein. Am 30. Dezember packte Ole R. das Smartphone vorsichtig aus, um es in Augenschein zu nehmen. Aber es gefiel ihm nicht und er wollte es zurückgeben.

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