c't 6/2024
S. 156
Wissen
Accountsperrungen
Bild: KI Midjourney | Collage c’t

Bye-bye, Account!

Wenn Social-Media-Plattformen und Onlinemarktplätze Nutzerkonten sperren

Große Plattformbetreiber wie X, Meta, eBay und Amazon haben einige Macht über die Inhaber ihrer Nutzerkonten – nicht zuletzt steht etwa für Influencer oder Verkäufer Geld auf dem Spiel, wenn ihr Account gesperrt wird.

Von Harald Büring

Die hauseigenen Entscheidungsstellen der Plattformanbieter, die Accountsperren verhängen, orientieren sich an internen Grundsätzen und Nutzungsregeln. Anwender akzeptieren diese zwangsläufig mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn sie sich anmelden. Solche Instanzen sind keine Gerichte, auch wenn sie sich bisweilen so gebärden. Sie schaffen Fakten, gegen die Betroffene sich zwar zivilrechtlich wehren können, aber das kann dauern und ist nicht immer einfach [1]. Auf europäischer Ebene soll der Digital Services Act dazu beitragen, gerade der oft gerügten Intransparenz der Accountsperrpraxis bei großen Plattformbetreibern abzuhelfen [2].

Erzwungene Twitter-Abstinenz

Vielfach erfolgen Sperrungen bislang ohne konkrete Begründung. So war es beispielsweise beim Inhaber eines Softwareunternehmens, der bei Twitter ein privates Nutzerkonto mit über 38.000 Abonnenten hatte, außerdem noch ein geschäftliches. Im April 2020 sperrte Twitter ohne Erklärung seinen privaten Account. Auf seinen Einspruch hin lieferte ihm der Nutzersupport nur allgemeine Hinweise: Sperrungen von Nutzerkonten würden in der Regel aufgrund von Verstößen gegen Twitter-Regeln oder Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen; wiederholte Verstöße könnten zu einer dauerhaften Sperre führen. Man sagte dem Unternehmer allerdings zu, seinen Fall zu prüfen. In einer weiteren Mail teilte Twitter ihm mit, dass sein privates Nutzerkonto aufgrund wiederholter Verstöße gegen die Plattformmanipulationsregeln dauerhaft gesperrt worden sei. Er bestritt, gegen diese Regeln verstoßen zu haben; sein Account blieb dennoch gesperrt.

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