c't 6/2024
S. 138
Praxis
Festnetznummer retten

Umzug auf VoIP

Festnetznummern beim Wegfall des Anschlusses retten und weiternutzen

Eine Festnetznummer ist an einen Anschluss gebunden. Fällt der Anschluss weg, verliert man auch die seit Jahrzehnten im Bekanntenkreis verteilte Rufnummer. Ein Umzug zu einem VoIP-Provider kann die Nummer retten. Dabei sind aber einige Vorschriften zu beachten.

Von Urs Mansmann

Rufnummern, ob im Festnetz oder im Mobilfunknetz, gehören dem Anschlussinhaber. Die Bundesnetzagentur wacht bei Festnetznummern über den Ortsnetzbezug, den es auch im Internetzeitalter zu erhalten gilt. Wer eine Münchner Vorwahl hat, muss in München wohnen, Hamburger Vorwahlen gibt es nur in Hamburg, so will es das Gesetz.

Aktuell sind Festnetznummern inklusive der führenden Null und der Vorwahl bis zu 12 Stellen lang. Ist eine Nummer kürzer als nach diesen Vorgaben, wird sie nicht neu vergeben, wenn sie einmal außer Betrieb genommen wurde. Als ehemaliger Inhaber kann man sie maximal sechs Monate lang zurückbekommen, wenn alle Voraussetzungen für eine Zuteilung gegeben sind. Nach dieser Gnadenfrist aber ist sie endgültig weg.

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