c't 6/2024
S. 124
Wissen
Digital Markets Act
Bild: Collage c’t

Antitrust-Bollwerk

Die EU zwingt Weltkonzerne zu europäischen Sonderlocken

Mit dem Digital Markets Act greift die EU seit dem 7. März tief ins Business von US-Megakonzernen wie Google und Meta ein. Anwender dürfen sich über bessere Produkte und mehr Auswahl innerhalb der EU freuen. Außerhalb der EU reibt man sich angesichts der bereits vollzogenen Anpassungen teils neidisch die Augen.

Von Holger Bleich

Wir befinden uns im Jahr 2024 n.Chr. Auf dem Globus dürfen wenige US-Digitalkonzerne schalten und walten, wie sie wollen. Auf dem ganzen Globus? Nein! Ein von unbeugsamen Europäern bevölkerter Landstrich hört nicht auf, den Eindringlingen Widerstand zu leisten.

Die Anführer dieses Kontinents sitzen in Brüssel und verabschieden ein Gesetz nach dem nächsten, um die Konzerne einzuhegen. Am 17. Februar wurde der Digital Services Act (DSA) wirksam, ab dem 7. März gelten nun auch die Regeln von dessen Zwillingsverordnung Digital Markets Act (DMA). Während der DSA die Haftung für Darstellung und Inhalte der Onlineplattformen regelt, nimmt der DMA missbräuchliches Verhalten von marktbeherrschenden US-Unternehmen ins Visier.

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