c't 5/2024
S. 50
Vorsicht, Kunde
Energieabrechnung
Vorsicht Kunde

Verzählt

Überhöhte Rechnung wegen defektem Stromzähler

Wenn ein Zähler nachweisbar nicht mehr ordentlich arbeitet, müssen die Versorger den Verbrauch anhand des bisherigen Verbrauchs schätzen. In der Praxis schieben sich Lieferant und Messstellenbetreiber die Verantwortung zu, mit verheerenden finanziellen Folgen für den Kunden.

Von Tim Gerber

Seit einem guten halben Jahrzehnt bezog Werner H. Strom für seinen Haushalt von der Energiegut GmbH, einem zu den Stadtwerken Duisburg gehörenden Versorgungsunternehmen. Sein Verbrauch lag stabil bei ziemlich genau 5000 Kilowattstunden im Jahr, was etwa dem Durchschnitt für einen Vierpersonenhaushalt entspricht. Mit der Abrechnung gab es nie Probleme. Einmal im Jahr forderte das Energieunternehmen den Zählerstand an, worauf Werner H. ihn an dem betagten, aber zuverlässigen Zähler ablas und per Post einsandte. Ein paar Wochen danach erhielt er dann die Jahresabrechnung.

Die Ablesungen erfolgten jedes Mal Anfang Mai. Zwischen dem 7. Mai 2017 und dem 7. Mai 2020 hatte der Kunde insgesamt wenig mehr als 15.000 Kilowattstunden verbraucht, der letzte Zählerstand betrug 281.579 Kilowattstunden. Im Jahr 2021 ging die Ablesung aus nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen unter, der Energieversorger legte seiner Jahresrechnung deshalb einen statistisch ermittelten Verbrauch zugrunde, wie es in § 40a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgesehen ist. Heraus kamen für den Zeitraum von Mai 2020 bis Mai 2021 realistische 5722 Kilowattstunden.

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