c't 5/2024
S. 34
Aktuell
Cybercrime

Verschlimmbesserung

UN-Cybercrime-Konvention gefährdet Privatsphäre und IT-Sicherheit

Straftaten im Internet sind ein Problem auf der ganzen Welt. Da liegt es nahe, dass die Vereinten Nationen sich auf einheitliche Standards einigen, nach denen die Staaten dagegen vorgehen. Doch eine schlecht gemachte UN-Konvention könnte mehr schaden als nutzen, befürchten Kritiker. 

Eigentlich sollte das erste völkerrechtliche Abkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, die „UN Cybercrime Convention“, bis 9. Februar zu Ende verhandelt werden, zu einer Einigung kam es aber nicht. Das Abkommen sollte Staaten eine Grundlage für eine verstärkte und schnellere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität geben.

Im UN-Headquarter New York wurde Anfang Februar über das umstrittene erste völkerrechtliche Abkommen zur Bekämpfung von Cybercrime verhandelt – zu einem Abschluss kam es vorerst nicht., Foto: John Minchillo/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Im UN-Headquarter New York wurde Anfang Februar über das umstrittene erste völkerrechtliche Abkommen zur Bekämpfung von Cybercrime verhandelt – zu einem Abschluss kam es vorerst nicht.
Foto: John Minchillo/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Stattdessen häuft sich die Kritik: Ein Zusammenschluss von über 100 Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren, Wissenschaftlern, Menschenrechtlern und Verbänden hält den Vertrag in seiner jetzigen Form für problematisch. Sie befürchten, die Cybercrime-Konvention könnte statt zu einem höheren zu einem niedrigeren Schutzniveau führen. Das Abkommen würde staatliche Überwachung der Kommunikation im Netz legitimieren und die Arbeit von Sicherheitsforschern kriminalisieren und behindern.

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