c't 5/2024
S. 158
Wissen
EU-Drohnenverordnung
Bild: KI Midjourney | Collage c't

Meine Drohne, deine Drohne

EU-Drohnenverordnung: Fernidentifizierung erklärt

Nach langem Hin und Her gilt seit dem 1. Januar die neue Drohnenverordnung. Als Teil davon beschreibt die Fernidentifizierung, welche Informationen eine Drohne per WLAN oder Bluetooth an die Smartphones Dritter senden muss.

Von Stella Maria Risch

Die Fernidentifizierung der neuen EU-Drohnenverordnung hat zwei Ziele: Durch die auch Remote ID genannte Kennzeichnung sollen zum einen Drohnenpiloten bei Verstößen oder rechtswidrigen Handlungen einfacher zur Rechenschaft gezogen werden können. Zum anderen sollen Betroffene ihre Privatsphäre besser schützen können, indem sie erfahren, wo sie den Drohnenpiloten antreffen können. Beides soll Drohnenpiloten zu mehr Disziplin anhalten und so die soziale Akzeptanz des Drohnenfliegens in der Öffentlichkeit erhöhen.

Die Verordnung geht damit über die bisherige Registrierung hinaus: Schon länger müssen Drohnen mit einer am Gerät angebrachten Nummer dem Betreiber zuzuordnen sein. Diese Betreibernummer erhält man vom Luftfahrtbundesamt (LBA), wenn man sich dort mit Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Versicherungsnummer registriert. Doch von fliegenden Drohnen lässt sich diese Nummer auch mit dem besten Fernglas nicht ablesen. Mit der neuen Verordnung muss es für Außenstehende möglich sein, die Nummer und einige weitere Informationen – wozu nicht die beim LBA hinterlegten persönlichen Daten des Betreibers gehören – mit einem Smartphone aus der Ferne auszulesen (siehe ct.de/y4jk).

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