c't 4/2024
S. 46
Vorsicht, Kunde
eBike-Förderung
Vorsicht Kunde

Angelastet

Überbürokratisierte Lastenradförderung bei den Stadtwerken Mainz

Wer seine Familieneinkäufe in Mainz umweltfreundlich mit einem Lasten-E-Bike erledigen will, darf auf eine kräftige Förderung durch die Stadtwerke hoffen. Mitunter liegen die bei der Prüfung der Förderberechtigung aber gewaltig daneben.

Von Tim Gerber

Mathias M. möchte die Nutzung seines Autos reduzieren. Seine Familie mit zwei Kindern lebt in Mainz und bezieht ihren Strom von den dortigen Stadtwerken. Die gewähren ihren Kunden eine Förderung in Höhe von 700 Euro für die Anschaffung eines Lastenrades. Dazu muss das Rad laut den Förderbedingungen für den Transport von Personen und Lasten konstruiert sein, ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 191 Kilogramm aufweisen, über ein deutlich höheres Transportvolumen verfügen als normaler Fahrräder und einen verlängerten Radabstand sowie eine fest verbaute Transporteinheit haben.

Den Antrag auf die Förderung kann man erst nach dem Kauf bei den Stadtwerken einreichen, eine Vorabprüfung, ob das ausgewählte Modell den Bedingungen entspricht, bieten die Stadtwerke nicht an. Das war Mathias M. aber nicht bewusst, als er am 7. September per E-Mail seinen Förderantrag für ein Lastenrad der Marke Tern GSD S00 bei den Stadtwerken einreichte. Am 30. September kauften Mathias M. dann bei einem Fahrradhändler vor Ort das Rad für 6660 Euro.

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