c't 3/2024
S. 50
Vorsicht, Kunde
Telekommunikation
Vorsicht Kunde

Luftumzug

Vodafone will ohne Leistung kassieren

Wer umzieht, hat gegenüber seinem Internetprovider ein Sonderkündigungsrecht, wenn dieser an der neuen Adresse die bisherige Leistung nicht erbringen kann. Vodafone hat dabei mitunter Schwierigkeiten zum Nachteil des Kunden.

Von Tim Gerber

Michael S. hatte in seiner Wohnung im Münchner Stadtteil Laim einen Internetanschluss über TV-Kabel des Providers Vodafone. Als im Sommer ein Umzug nach Schwabing anstand, kündigte er den Vertrag zu Mitte Juli, weil nach Auskunft des neuen Vermieters in der dortigen Wohnung kein Kabelanschluss vorhanden war. Am 26. Juni antwortete Vodafone dem Kunden per E-Mail, dass an der neuen Anschrift sein bisheriges Produkt „Red Internet & Phone 1000 Cable“ verfügbar sei und deshalb kein Sonderkündigungsrecht bestehe. Falls er an seiner Kündigung festhalten wolle, werde man den Vertrag erst zum Ende der Laufzeit beenden.

Am selben Tage antwortete Michael S., dass er auf die Aussage Vodafones vertraue, an der neuen Anschrift dieselbe Leistung zu erbringen und er seine Kündigung deshalb zurücknähme. Er werde sich sodann mit dem von Vodafone mit der Herstellung des Anschlusses an der neuen Anschrift beauftragten Techniker in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.

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