c't 3/2024
S. 34
Aktuell
Überwachung

Anlasslose Massenüberwachung

Schweizer Geheimdienst späht Bürger aus

Die Geheimdienste der Schweiz überwachen im Rahmen der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung die Kommunikation der Bürger offenbar weitreichender als bislang angenommen. Das zeigen vom schweizerischen Verein „Digitale Gesellschaft“ veröffentlichte Stellungnahmen von Geheimdiensten.

Von Kathrin Stoll

Bereits im Jahr 2016 wurde über das Schweizer Nachrichtendienstgesetz (NDG) abgestimmt. Seine Verabschiedung erweiterte die Befugnisse des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) um den Zugriff auf Glasfasernetze. Damals hatte eine Sprecherin des NDB noch versichert, dass es keine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung geben werde. Jetzt zeigen Statements des NDB und des Zentrums Elektronische Operationen (ZEO) sowie Gerichtsunterlagen, dass das nicht stimmt. Die sogenannte Kabelaufklärung ist offenbar ein Programm zum verdachtsunabhängigen Überwachen der digitalen Kommunikation. Datenschützer hatten das bereits 2016 befürchtet.

Der Schweizer Geheimdienst NDB arbeitet laut eines Imagefilms für die Freiheit und Sicherheit des Landes, hört aber offenbar die digitale Kommunikation der eigenen Bürger ab., https://www.youtube.com/watch?v=ezNOZQHmw7U&t=5s
Der Schweizer Geheimdienst NDB arbeitet laut eines Imagefilms für die Freiheit und Sicherheit des Landes, hört aber offenbar die digitale Kommunikation der eigenen Bürger ab.
https://www.youtube.com/watch?v=ezNOZQHmw7U&t=5s

Anpassung an technischen Fortschritt

Eigentlich sollte die Kabelaufklärung nur den Handlungsspielraum der Geheimdienste an neue technische Gegebenheiten anpassen. Ähnlich wie in Deutschland können die Geheimdienste der Schweiz dort ansässige Internet Serviceprovider seit Inkrafttreten verpflichten, Daten an sie weiterzuleiten. Die Kabelaufklärung formuliert strengere Vorgaben als die traditionelle Funkaufklärung. Außerdem sollten die mit dem Gesetz verabschiedeten neuen Befugnisse nur der Beschaffung von Informationen aus dem Ausland dienen.

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