c't 3/2024
S. 30
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Urheberrecht

Ende der Exklusivität

Mickey Mouse ist befreit – aber nicht überall

Am 1. Januar 2024 wurde Mickey Mouse gemeinfrei. Dieses Ereignis ist nicht nur für Disney und Comicliebhaber von Bedeutung, sondern auch für Kreative und Verbraucher. Doch die neuen Freiheiten gehen nicht so weit, wie von vielen erhofft.

Von Joerg Heidrich

Seit ihrem ersten Auftritt 1928 im Film „Steamboat Willie“ hat Mickey Mouse – so die Originalschreibweise – eine kulturelle Wirkung entfaltet, die weit über die Grenzen von Zeichentrickfilmen, Disneyland und Merchandising hinausgeht. Als Aushängeschild von Walt Disney steht die Maus nicht nur für kreatives Schaffen, sondern ist auch eine milliardenschwere Marke.

Zeichentrickfiguren wie Micky Maus, wie der Nager in Deutschland heißt, sind urheberrechtlich umfassend geschützt. Dies gilt für die Zeichnungen in Film und Comic und umfasst auch den Schutz der jeweiligen Figur in allen anderen Ausprägungen. Ohne Lizenz war es daher in den meisten Fällen verboten, Bilder aus Disney-Publikationen zu übernehmen, etwa in einen eigenen Comic oder als Vorlage für KI-generierte Bilder.

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