c't 2/2024
S. 160
Wissen
Datenschutz

Gefühlte Schäden

Neue EuGH-Urteile schärfen das Schwert DSGVO weiter

Seit dem letzten Monat drohen Unternehmen mehr denn je Bußgelder und Schadensersatzforderungen, wenn sie gegen die DSGVO verstoßen: Der Europäische Gerichtshof hat mit Klarstellungen die Rechte von Betroffenen weiter massiv gestärkt.

Von Holger Bleich

Von wegen besinnlicher Jahresausklang: Zum Jahresende stand die Datenschutzwelt unter Hochspannung. Rechtsanwälte, Legal-Tech-Firmen, betriebliche Datenschutzbeauftragte, aber auch Verbraucherverbände schauten gebannt nach Luxemburg, wo der Europäische Gerichtshof (EuGH) einige wegweisende Entscheidungen angekündigt hatte. Insbesondere ging es um die Bußgeldpraxis der Datenschutzbehörden und Schadensersatzansprüche bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Den Anfang machte der EuGH am 5. Dezember: Er verkündete sein Urteil im Verfahren C-807/21 („Deutsche Wohnen“). In dem Fall geht es um das höchste Bußgeld, das bis dahin eine deutsche Datenschutzaufsicht verhängt hatte. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte dem Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen (mittlerweile im Vonovia-Konzern aufgegangen) im November 2019 eine Strafe von 14,5 Millionen Euro auferlegt, weil Mitarbeiter personenbezogene Daten von Mietern unrechtmäßig lange gespeichert und keine Maßnahmen zur Löschung getroffen hatten.

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