c't 6/2023
S. 60
Vorsicht, Kunde
Widerrufsrecht
Vorsicht Kunde

Hörverlust

Apple verweigert gesetzliches Widerrufsrecht

Wer telefonisch Ware bestellt, genießt ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Bei Apple will man davon nichts wissen, jedenfalls wenn das Unternehmen seine Ware als Ersatzteil deklariert hat.

Von Tim Gerber

Am Freitag, 2. Dezember, kurz nach Mitternacht, wartete Achim A. auf dem Rückweg von einer Weihnachtsfeier auf den letzten Zug nach Hause ins ostfriesische Leer. Als der Zug dann in den Bahnhof einfuhr, wollte er sich pflichtgemäß seine FFP2-Maske aufsetzen und verlor dabei seinen linken Bluetooth-Ohrhörer. Der landete auf dem Bahnsteig und war weg. Es handelte sich um Apples In-Ohr-Kopfhörer Beats Fit Pro, aktueller Preis eines Paares 250 Euro. Verzweifelt versuchte Achim A., den verlorenen Ohrstöpsel auf dem düsteren Bahnsteig wiederzufinden. Doch vergeblich. Er könnte in ein Abflussgitter in der Nähe gefallen sein, vermutete er. Und da der nächste Zug erst am Morgen gegen sechs Uhr fuhr, bestieg er schnell noch den in Kürze abfahrenden letzten Zug und fuhr ohne seinen Ohrhörer heim.

Der teure Verlust und die Frage, ob er einen einzelnen Hörer als Ersatz würde bekommen können, ließen ihn nicht lange schlafen. Schon um halb neun Uhr am nächsten Morgen rief er deshalb den Apple-Support an und schilderte ihm sein Missgeschick. Man bot ihm einen einzelnen Hörer als Ersatz zum Preis von 110 Euro an. Achim A. willigt erfreut ein, schließlich war das deutlich günstiger, als ein komplett neues Paar kaufen zu müssen.

Kommentieren