c't 29/2023
S. 52
Vorsicht, Kunde
Black Friday
Vorsicht Kunde

Vertragsbrüchig

Samsung erfüllt Lieferverpflichtung nicht

Wenn man einen Vertrag geschlossen hat, ist man daran gebunden. Als Verkäufer bedeutet das, man muss liefern. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag im Rahmen von Schnäppchenaktionen wie dem „Black Friday“ zustande gekommen ist. Den Webshop von Samsung kümmern solche Regeln allerdings kaum.

Von Tim Gerber

Wie jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit überbieten sich die Anbieter von Elektronik in lautem Werbegeschrei bei ihren Rabattaktionen, mögen sie „Black Friday“ oder „Cyber Week“ oder wie auch immer heißen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass Waren für eine bestimmte Zeit zu verbilligten Preisen angeboten werden und danach meist wieder teurer werden.

Als am Freitag, dem 17. November, das frisch auf den Markt gekommene Samsung Galaxy S23+ im Webshop des Herstellers als „Black Week Deal“ für 830 Euro angeboten wurde, schlug Manfred K. zu. Schließlich kostet das Smartphone sonst deutlich über 1000 Euro. Der Shop bestätigte umgehend die Bestellung und Bezahlung und schon am folgenden Samstag ging das gute Stück auf die Reise zum Kunden. Am Montag, dem 20. November, sollte es zugestellt werden. Doch der Zusteller machte offenbar einen Fehler und meinte, das Päckchen sei an der Anschrift des Kunden nicht zustellbar. So ging die Ware zurück in das von Samsung beauftragte Logistikzentrum.

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