c't 28/2023
S. 50
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Festsitzende Preisschraube

Netflix und Spotify: Gericht erklärt Preisanpassungsklauseln abermals für unwirksam

Das Kammergericht Berlin hat bestätigt, dass sich Netflix und Spotify in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einfach einseitig das Recht einräumen dürfen, ihre Abopreise zu erhöhen.

Von Nico Jurran

Firmen können über allgemeine Geschäftsbedingungen (von Streamingdiensten meist „Nutzungsbedingungen“ genannt) zwar das Rechtsverhältnis zu ihren Kunden ausgestalten, da diese AGB jedoch vorformuliert und sehr abstrakt angelegt sind, unterliegt deren Ausgestaltung strengen gesetzlichen Vorschriften. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist nun auch in zweiter Instanz erfolgreich gegen Klauseln von Netflix und Spotify vorgegangen. Darin hatten sich die Streamingdienste vorbehalten, ihre Abopreise einseitig nach eigenem Ermessen zu ändern, um gestiegenen Gesamtkosten Rechnung zu tragen.

Nach einer Klage des vzbv hatte zunächst das Landgericht Berlin mit Urteilen vom 16. Dezember 2021 (Az. 52 O 157/21) und vom 28. Juni 2022 (52 O 296/21) festgestellt, dass Netflix und Spotify damit den Rahmen überschritten haben. Den Diensten wäre damit die weitere Nutzung der Klauseln im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern untersagt. Gegen diese Entscheidungen legten beide Berufung beim Kammergericht (KG) Berlin ein, das diese jedoch am 15. November zurückwies und damit die erstinstanzlichen Urteile bestätigte (Az. 23 U 15/22 und 23 U 112/22).

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