c't 28/2023
S. 128
Wissen
Reform beim Mieterstrom
Bild: KI Midjourney, Bearbeitung c't

Stromteiler

Neues Gesetz für mehr Photovoltaik im Mehrfamilienhaus

Während der Ausbau von Photovoltaik auf Einfamilienhäusern schnell vorangeht, sind viele Dächer von Mehrfamilienhäusern ungenutzt. Das soll sich nach einer geplanten Reform der Bundesregierung ab 2024 ändern: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung verspricht günstigen Strom für Mieter und hohe Renditen für Vermieter bei wenig Bürokratie, weil der Strom im Haus verrechnet wird.

Von Jan Mahn

Deutschland hat seine Begeisterung für Photovoltaik wiederentdeckt und im Jahr 2023 über 10 Megawatt Erzeugungsleistung zugebaut, auf Freiflächen und Dächern von Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe, auf Supermärkten und Einfamilienhäusern [1]. Nur ein Dach wird bis dato kaum genutzt: das auf dem Mehrfamilienhaus. Und das muss absolut nicht sein, wenn man betrachtet, wann eine PV-Anlage besonders wirtschaftlich ist, nämlich dann, wenn der Eigenverbrauch besonders hoch ist. Während Stromkunden mit allen Abgaben beim Energieversorger oft mehr als 30 Cent pro Kilowattstunde bezahlen müssen, bekommen Anlagenbetreiber fürs Einspeisen nach EEG nur 7,1 Cent (ab 10 kW Spitzenleistung der Anlage).

Weil das so ist, optimieren vor allem Einfamilienhausbesitzer ihren Eigenverbrauch mit Akkus, steuerbaren Wallboxen und durchs Verlagern des Verbrauchs auf die Sonnenstunden. Denn im Einfamilienhaus leben wenig Menschen pro Quadratmeter Dachfläche. Im Mehrfamilienhaus sieht das ganz anders aus, dort leben mehrere Parteien unter einem Dach, haben also auch ohne Speicher und Optimierungen schon einen vergleichsweise hohen Eigenverbrauch.

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