c't 27/2023
S. 158
Wissen
Hinweisgeber

Endet das Schweigen?

Whistleblower-Schutz: Neue Bestimmungen jetzt umsetzen!

Nach zähem Ringen und sehr verspätet ist im Sommer das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Trotz einiger Schwächen kann es dazu führen, dass mehr Missstände in Unternehmen abgestellt werden.

Von Harald Büring

Whistleblower, die Missstände in Unternehmen und anderen Organisationen aufdecken, erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Gleichwohl waren diese Hinweisgeber vom deutschen Recht lange Zeit unzureichend geschützt. Viele Übel dürften nur deshalb auf Dauer existiert haben, weil Menschen, die sie hätten melden können, Angst vor Repressalien oder anderen Nachteilen hatten.

Wie unsicher die Situation vor Gericht war, zeigt das Beispiel einer Altenpflegerin, die einen Missstand in der Pflege angezeigt hatte und deshalb von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden war: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hielt die Kündigung für rechtmäßig [1] und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an [2]. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sah die Sache anders und sprach ihr zumindest eine Entschädigung zu [3].

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