c't 25/2023
S. 58
Vorsicht, Kunde
Gewährleistung
Vorsicht Kunde

Kannste knicken

Samsung verweigert Gewährleistung für Galaxy Z Fold 4

Weist gelieferte Ware einen Mangel auf, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer in der Europäischen Union verbriefte Rechte. Bis zu Samsung nach Südkorea scheint sich das aber noch nicht herumgesprochen zu haben.

Von Tim Gerber

Matthias R. mag Smartphones mit faltbarem Display. Sein Samsung Galaxy Z Fold 3 zeigte im Sommer 2022 jedoch erste Risse. Deshalb bestellte er kurz nach Samsungs Ankündigung des Nachfolgemodels Galaxy Z Fold 4 über den deutschen Onlineshop des Herstellers im Austausch gegen sein altes ein Gerät dieser neusten Generation. Der Preis für das neue Smartphone betrug 2159 Euro. Darin enthalten war zusätzlich eine einjährige „Care+“-Garantie des Herstellers. Am 24. August 2022 wurde das Smartphone geliefert und funktionierte zunächst auch einwandfrei.

Nach ein paar Wochen tauchten gelegentlich Systemmeldungen über mögliche Probleme auf, die Matthias R. in der geschäftigen Zeit zum Jahresende zunächst nicht näher untersuchte. Erst nach Weihnachten ging er der Sache mit den Systemmeldungen des Smartphones dann auf den Grund und musste feststellen, dass der Akku nicht in Ordnung war. Die Systemdiagnose des Smartphones empfahl einen Austausch des Akkus, da er in einem schlechten Zustand sei.

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