c't 25/2023
S. 10
Leserforum

Leserforum

Neuentwicklungen fehlen

So steht es um das dezentrale System E-Mail, c’t 24/2023, S. 16

Ein Ausblick auf immer noch stattfindende Neuentwicklungen beim Thema E-Mail kommt in dem Beitrag leider etwas zu kurz. So hat der Mailhoster Fastmail schon seit einiger Zeit erheblichen Aufwand in die Entwicklung eines zeitgemäßen Übertragungsprotokolls (JMAP) gesteckt, das mittlerweile auch Teil eines Standardisierungsprozesses durch die IETF ist.

Marcus Wille Mail

All die Arbeit umsonst

Leider kommt Jan Mahns E-Mail nicht an, da er vor das abschließende QUIT auf Seite 21 keinen einzelnen Punkt gesendet hat.

Markus Gohl Mail

250 2.0.0 Ok

Nicht abschrecken lassen!

Mailserver in Eigenregie: Was Sie heute brauchen, c’t 24/2023, S. 28

Ihr Artikel schreckt vom Betrieb eines privaten Mailservers ab, unter anderem mit Aussagen wie „Ganz wichtig ist, dass ein Server eine feste IP-Adresse erhält.“ Für den Versand von E-Mails stimmt diese Aussage, da Mails von dynamischen IPs abgewiesen werden. Die einfache Lösung ist die Nutzung eines SMTP Relay Hosts.

Für den Empfang hingegen ist eine dynamische IP, die nächtlich via DynDNS aktualisiert wird, gar kein Problem.​​​​​​​​​ Ich kann Ihnen meine Mailserver-Konfiguration gerne beschreiben:

  • Nutzung einer Ubuntu-VM, auf der MailCow als Mailserver-Lösung über Docker betrieben wird
  • Nutzung einer Domain bei Variomedia.de, die auch eine Gratis-E-Mail-Adresse als SMTP Relay zur Verfügung stellt
  • Hinterlegung von SPF, DKIM und DMARC bei Variomedia als entsprechende TXT-Einträge

Die Lösung läuft bei mir seit vielen Monaten mit vier Domains, Mails werden problemlos zugestellt und versendet, ich habe keine abgewiesenen Mails seitens Yahoo, Gmail oder Ähnlichem feststellen können.

Diese Mail wird übrigens über MailCow und Variomedia versendet, von einem DSL-Anschluss ...

Stefan Preishuber Mail

Impressumspflicht

Ich kann das von Ihnen beschriebene Verhalten der Telekom bestätigen. Als ich im Frühjahr 2021 einen eigenen Mailserver für meine Domain aufgesetzt hatte, verweigerte die Telekom auch die Zustellung von E-Mails an @t-online-Adressen, die von dieser Domain kamen. Damals hatte ich mich an die Bundesnetzagentur gewandt, da mir das Verhalten der Telekom sehr seltsam vorkam. 

Am 19.04.2021 antwortete die Bundesnetzagentur wie folgt: „Die Möglichkeit eines Vorgehens der Bundesnetzagentur gegen die Telekom aufgrund der von Ihnen näher geschilderten Nichtzustellung von E-Mails wurde unter verschiedenen Aspekten geprüft. Dazu gehörte einerseits die Möglichkeit eines Verfahrens nach § 42 Telekommunikationsgesetz (TKG). In Verfahren nach § 42 TKG kann die Bundesnetzagentur eine Entscheidung treffen, um die missbräuchliche Ausnutzung einer marktmächtigen Stellung durch ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zu beenden. Dafür müssten E-Mail-Dienste einem nach dem TKG als regulierungsbedürftig erkannten Markt im Sinne der §§ 10 f. TKG zugeordnet sein, was derzeit nicht der Fall ist. Die Möglichkeit einer Vorgehensweise auf der Grundlage der Vorschrift zur Marktmachtregulierung nach § 42 TKG ist daher nicht gegeben. Auch ein Verstoß gegen die geltenden Regelungen zum Datenschutz wie zum Kundenschutz ist nicht gegeben. Es besteht keine gesetzliche Grundlage für ein Einschreiten seitens der Bundesnetzagentur in Bezug auf die Blockade von E-Mails oder den Einsatz von Block-Listen, so dass ich Ihnen derzeit bezüglich Ihres Anliegens leider nicht weiterhelfen kann. Die Bundesnetzagentur ist aber weiter bemüht, u. a. durch Fortsetzung des Dialogs mit der Telekom, eine Lösung der Problematik herbeizuführen.“ 

Offensichtlich hat sich die Haltung der Telekom seitdem nicht geändert. Würden die Akteure bei der physischen Briefpost ein solches Gebaren an den Tag legen (sei es nun ein Zustellunternehmen oder ein Immobilienbesitzer gegenüber seinen Mietern), so würde es zu Recht einen riesigen Aufschrei geben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dann auch auf bereits Jahrzehnte alte Gesetze verwiesen würde, die genau so ein Verhalten untersagen. Verwunderlich, warum diese Gesetze hier bei E-Mails nicht greifen sollen ...

Die Telekom scheint darauf zu vertrauen, dass Einzelpersonen (und nur die sind in diesem Fall die Geschädigten) das Prozessrisiko scheuen. Da das Verhalten der Telekom ein allgemeines Ärgernis zu sein scheint, frage ich mich, ob es nicht vielleicht eine Institution gibt, die hier ein Verbandsklagerecht hat, oder es eine andere Möglichkeit gibt, die Telekom dazu zu bringen, von ihrer selbstherrlich eingeführten Impressumspflicht Abstand zu nehmen.

Name der Redaktion bekannt Mail

Keine IP-Adresse im MX

Im Artikel steht: „Um all das selbst erledigen zu können, dreht man am MX-Record und trägt dort den eigenen Server ein (genauer seinen Namen oder seine IP-Adresse).“ Tatsächlich ist davon abzuraten, eine IP-Adresse als MX-Wert in das DNS einzutragen: Da RFC1035 keine IP-Adressen, sondern nur Hostnamen vorsieht, kommt es in solchen Fällen immer wieder zu Problemen mit manchen Implementierungen.

Franz Georg Köhler Mail

Danke für den korrekten Hinweis.

SPF-Problem bei 1&1

Sie schreiben, dass nur GMX aus dem 1&1-Unternehmensuniversum und keine anderen Marken mit SPF-Einträgen ein Problem hätten. Das ist leider falsch. Das Problem betrifft auch 1&1 direkt. 1&1 kann keine SPF-Einträge für meine dort gehosteten Domains erstellen. Von dort ist ein Versand an Gmail seit Monaten häufig/regelmäßig nicht möglich!

Name der Redaktion bekannt. Mail

Danke für den Hinweis. Wir gehen dem nach.

Klare Worte

Was KIs lesen, c’t 24/2023, S. 114

Es ist erschreckend, mit welcher Blauäugigkeit oder gar simpler Frechheit manche Institutionen sämtliche Webserver für ihre Interessen abgrasen, aber anderen juristisch auf die Pfoten hauen, wenn man auch nur ein Bildchen ohne Erlaubnis benutzt. Und einmal mehr wird klar, was für eine Gratwanderung das Anlernen einer KI ist. Weil die notwendigen Datenmengen zu groß sind, um einen Menschen sinnvoll entscheiden zu lassen, muss man auch das automatisieren, teilweise durch ML-Mechanismen. Was kann dabei schon schiefgehen?

Aus meiner Sicht ist das ein deutliches Signal, dass das Trainieren über gigantische Mengen an Beispielen wohl nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Das, was heutzutage als KI benannt wird und durch diese Bezeichnung hohe Erwartungen schürt, ist meiner Meinung nach letztendlich strunzdumm und beinhaltet mehr oder weniger den gleichen Käse, den man auch so im Netz findet, nur auf „pseudo-intelligente“ Weise verknüpft. (Verknüpfungsmüll als „Halluzination“ zu bezeichnen, hat ja auch wieder unterschwellig einen menschlichen Bezug.)

Daher: Danke für Ihre kritischen Worte, gerne mehr davon! Während an vorderster Front der Hype langsam der Realität weicht, versucht die freie Wirtschaft gerade massiv auf diesen Zug aufzuspringen, der mit hoher Geschwindigkeit ins Ungewisse rast, siehe den Artikel über den Arbeitsmarkt für KI-Experten in Ihrer Schwesterzeitschrift iX. Ich hoffe, wir kommen mit einem blauen Auge davon.

Patrik Schindler Mail

Wartezeit locker getoppt

Schleppende Gewährleistung bei Aldi und Jeep E-Bikes, c’t 23/2023, S. 54

Drei Monate für den Austausch eines defekten Akkus kann ich locker toppen. Bei meinem E-Bike von Canyon, gekauft September 2022, ließ sich Anfang April der Akku nicht mehr aufladen. Ich gab das Rad bei einem sogenannten Service-Partner von Canyon ab, um das aufwendige Einsenden des Rads zu vermeiden. Dort wurde festgestellt, dass der Akku kaputt ist. Dann tat sich zwei Monate lang nix. Durch Zufall erfuhr ich von einem ehemaligen Canyon-Service-Partner, dass die Bearbeitung von Gewährleistungsfällen über Service-Partner nicht funktioniere. Ich habe das Rad Ende Juni wieder nach Hause geholt und nun direkt bei Canyon reklamiert. Obwohl schon bekannt war, dass der Akku defekt ist, wurde das ganze Rad nach Koblenz geschickt. Die Reparatur dauerte über einen Monat, obwohl offenbar nur der Akku gewechselt und die Firmware aktualisiert wurde. Anfang September bekam ich das Rad zurück – schlappe 5 Monate nach meiner Reklamation! Man sollte es sich gut überlegen, ob man ein E-Bike bei einem Online-Händler kauft.

Carlo Bies Mail

Alternative Lösung

Sechs Notiz- und Wissensmanagementprogramme im Vergleich, c’t 23/2023, S. 102

Ich habe schon mit Interesse auf diesen Artikel gewartet, denn ich hatte jahrelang mit Evernote gearbeitet. Dabei war die geräteübergreifende Funktion für mich am wichtigsten. Also die Möglichkeit, von zu Hause vom PC, Laptop, Handy, Tablet und vom Firmen-PC Zugriff zu haben. Die Wahl fiel schließlich auf den „Synology Note Station Client“. Ich finde, dieses Programm könnte auch für viele andere Leser mit einem Synology-NAS sehr hilfreich sein.

Uwe Neugebauer Mail

Ergänzungen & Berichtigungen

Keine Fake-News

Run auf Bluesky, c’t 24/2023, S. 34

Im Artikel „Run auf Bluesky“ heißt es, dass Elon Musk eine Falschmeldung zur deutschen privaten Seenotrettung geteilt habe. Tatsächlich handelte es sich bei der geteilten Meldung von Musk aber nicht um eine Falschmeldung. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler.

Nicht Rieux sondern Rioux

Das Linux des Cloudservers, c’t 24/2023, S. 126

Im Interview „Das Linux des Cloudsektors“ haben wir den Namen unseres Gesprächspartners Christien Rioux falsch geschrieben. Wir entschuldigen uns für den Fehler!

Wir freuen uns über Post

Fragen zu Artikeln

  • Mail-Adresse des Redakteurs am Ende des Artikels
  • Artikel-Hotline
    jeden Montag 16-17 Uhr
    05 11/53 52-333

Kommentare lesen (1 Beitrag)