c't 2/2023
S. 12
Aktuell
Digitale Verwaltung

Im Land der Internetausdrucker

Warum das Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung scheiterte

2017 beschlossen Bund und Länder das Onlinezugangsgesetz: Rund 580 „Verwaltungsleistungen“ sollten bis Ende 2022 in ganz Deutschland digital verfügbar sein. Doch später reduzierte die Politik die Zielzahl auf 35. Und selbst dabei geht es häufig nur um Online-Anträge, die in den Behörden wieder ausgedruckt werden.

Von Christian Wölbert

Vor eineinhalb Jahren verschickte die Bundesregierung eine Pressemitteilung, die hoffen ließ, dass es nun endlich vorwärts geht mit der Digitalisierung der Verwaltung. Der digitale BAföG-Antrag sei „als erstes föderales digitales Verwaltungsangebot“ bundesweit verfügbar, meldete das Bildungsministerium. Im Klartext: Zum ersten Mal hatten Bund und Länder sich zusammengerauft, gemeinsam einen Onlinedienst entwickelt und diesen dann auch tatsächlich bundesweit eingeführt, statt wie bisher üblich jedes Bundesland oder gar jede Kommune die Software noch einmal neu erfinden zu lassen.

Was die Pressemitteilung nicht verriet: Die BAföG-Ämter müssen jeden digital eingereichten Antrag ausdrucken und abheften, da noch kein Bundesland sie mit einer E-Akte-Software ausgestattet hat. Wegen der „andauernden Drucklast“ habe man sogar zusätzliches Personal eingestellt, klagten Anfang Dezember die Studentenwerke, die die BAföG-Ämter in 15 Bundesländern betreiben. Außerdem müsse man fehlende Unterlagen stets per Brief anfordern, denn einen Kanal für sichere digitale Kommunikation mit den Antragstellern habe man auch nicht. „Das ist insgesamt eine absurde Situation“, sagt Matthias Anbuhl, Chef des Dachverbands der Studierendenwerke, gegenüber c’t. Ein Prozess werde eben nur dann einfacher, wenn man ihn von A bis Z digitalisiere. „Alles andere führt zu Medienbrüchen, Mehrarbeit und Frust bei den Studierenden und in den BAföG-Ämtern.“

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