c't 10/2023
S. 32
Aktuell
NetzDG

Drohende Bußgelder in Millionenhöhe

NetzDG: Amtsgericht soll Telegram und Twitter in die Pflicht nehmen

Um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) war es in letzter Zeit eher ruhig. Jetzt rücken neue Entwicklungen in zwei aktuellen Fällen das Thema wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit. Sowohl Twitter als auch Telegram haben nach Ansicht des Bundesamts für Justiz in Bonn gegen das Gesetz verstoßen. Die Behörde hat in beiden Fällen weitere Schritte eingeleitet.

Von Falk Steiner

Aktuelle Entwicklungen rücken die aus dem NetzDG resultierenden Pflichten der Anbieter sozialer Netzwerke wieder ins Rampenlicht. Im Verfahren gegen Twitter wirft die Behörde dem Unternehmen vor, Nutzerbeschwerden nicht korrekt zu behandeln. Für die Prüfung von offensichtlichen Fällen fordert das NetzDG eine maximale Prüffrist von 24 Stunden, bei komplizierteren Sachverhalten eine Prüfung innerhalb von maximal sieben Tagen. Dem Bundesamt für Justiz (BfJ) wurden nach eigenen Angaben „zahlreiche Inhalte gemeldet, die auf Twitter veröffentlicht wurden, nach Einschätzung der Behörde rechtswidrig sind und trotz Nutzerbeschwerden nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen von der Anbieterin gelöscht oder gesperrt wurden.“

Konkreter Anlass des Verfahrens sind über vier Monate dokumentierte Fälle, in denen eine einzelne Person über die Plattform massiv angegangen wurde. Aus Sicht des BfJ erfüllten die Tweets den Straftatbestand der Beleidigung – und wären damit von Twitter mit Konsequenzen zu versehen gewesen. Die Behörde geht von einem systematischen Problem bei dem 2022 von Elon Musk erworbenen Dienst aus und hat deshalb ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Würde es sich um Einzelfälle handeln, hätte das BfJ hingegen keine Handhabe, um gegen Twitter vorzugehen. Twitter hat jetzt die Möglichkeit, dem BfJ in einer Stellungnahme seine Perspektive darzulegen. Das Unternehmen hatte zuletzt massiv Stellen gestrichen, unter anderem in den Bereichen Content-Moderation und Beschwerdemanagement. Von Stellenstreichungen betroffen sind auch die Büros der Firma in Deutschland.

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