c't 9/2022
S. 140
Wissen
Datenschutz

Datenarbeit

Gewerkschaftsbund legt Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vor

Datenschutz am Arbeitsplatz wird durch die zunehmende Digitalisierung der Abläufe für die Beschäftigten immer wichtiger. Der DGB als deren Interessenvertreter hat deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorausschauend bereits einige Zukunftsfragen des Datenschutzes in den Blick nimmt.

Von Tim Gerber

Experten sind sich schon lange einig, dass ein einziger Paragraf im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht ausreicht, um den Millionen von Beschäftigten hinreichenden Schutz vor einem Missbrauch ihrer persönlichen Daten am Arbeitsplatz und im Verhältnis mit dem Arbeitgeber zu gewähren. So hat bereits die ständige Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz empfohlen.

Das Begehren hat seinen Weg bei den Koalitionsverhandlungen bis hinein in den Vertrag der Ampel gefunden; „Wir schaffen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen“, heißt es im Kapitel „Digitale Innovationen und digitale Infrastruktur“ des Regierungspapiers vom 7. Dezember 2021 (siehe ct.de/y1jy).

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