c't 6/2022
S. 174
Wissen
Steuerrecht

In einem Rutsch

Steuern sparen bei Computerhard- und -software

Zusätzliche Kosten fürs Homeoffice abfedern, die Wirtschaft ankurbeln, die Digitalisierung voranbringen – es gibt viele Gründe, warum die Politik die Anschaffung von Digitalgütern fördern möchte. Für das Steuerjahr 2021 gelten wesentliche neue Steuererleichterungen bei Hard- und Software. Wir erklären, wer davon profitiert und welche Details zu beachten sind.

Von Martin Weigel

Schon die Regierung unter Kanzlerin Merkel wollte die Digitalisierung der Gesellschaft vorantreiben und die IT-Wirtschaft durch Kaufanreize stützen. Dazu legte der damalige Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD fest, die Abschreibungszeit für Wirtschaftsgüter, darunter Hard- und Software, erheblich zu verkürzen. Kürzlich stellte der neue Finanzminister Lindner weitere Erleichterungen in Aussicht (siehe Kasten auf S. 175).

Da sich die Vorgängerregierung nicht mehr dazu in der Lage sah, das Vorhaben in Gesetzesform zu gießen, handelte Anfang 2021 die Ministerpräsidentenkonferenz: Die Länderchefs beschlossen am 19. Januar 2021 geänderte Abschreibungsregeln für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter als sogenannte „untergesetzliche Regelung“. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte daraufhin am 26. Februar 2021 ein Schreiben, in dem es die neuen Regeln festlegte (siehe ct.de/yftb). Dieses einer EU-Verordnung entlehnte Schreiben sollten Sie sich herunterladen, denn es enthält wichtige Definitionen, die man bei der Steuererklärung zur Hand haben sollte.

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