c't 3/2022
S. 174
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Rückschlag

Rechtliche Grenzen, wenn sich Opfer von Cyberangriffen wehren

Attacken auf Unternehmensserver, eingeschleuste Trojaner auf Arbeitsrechnern, manipulierte Websites, ausgespähte Daten: Hackeraktivitäten vernichten Arbeitszeit ihrer Opfer, verschaffen ihnen Ärger mit Kunden und kosten sie Geld. Das lässt den Wunsch aufkommen, sich irgendwie zu revanchieren – aber darf man das?

Von Harald Büring

Sogenannte Cyberangriffe liegen im Trend. Der vom Unternehmensversicherer Allianz Global Corporate & Speciality veröffentlichte „Cyber Report“ spricht davon, dass die Häufigkeit von Netzattacken weltweit im ersten Halbjahr 2021 um 125 Prozent zugenommen habe [1].

Die Schäden, die Unternehmen durch den Einsatz von Erpressungstrojanern („Ransomware“) entstehen, übersteigen die durch andere Formen von Cyberangriffen verursachten Schäden immer weiter.

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