c't 24/2022
S. 62
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Schlechtscheine

Google verweigert Erstattung für uneinlösbare Gutscheine

Wer einen Gutschein zum Einkauf in einem App-Store erwirbt, erwartet, dass er ihn auch nutzen kann. Bei Google ist das offenbar nicht selbstverständlich.

Von Tim Gerber

Georg O. ist ein hilfsbereiter Mensch. Ein 77 Jahre alter Freund entschloss sich Anfang September, sein in die Jahre gekommenes Nokia-Handy gegen ein modernes Android-Smartphone einzutauschen. Auf dem Gerät wollte der Freund den kostenpflichtigen Messenger Threema nutzen. Also kaufte Georg O. für den Freund in einer Filiale der Drogeriekette Rossmann in Waren an der Müritz am 12. September einen Gutschein für Googles Play Store im Wert von 15 Euro.

Am Nachmittag aktivierte Georg O. zusammen mit seinem Freund das Guthaben und wollte es anschließend einlösen. Doch das scheiterte. Es würden weitere Informationen benötigt, vermeldete die Play-App. Er solle ein Online-Formular ausfüllen. Verwundert versuchte Georg O. sein Glück mit dem Gutschein auf einem anderen Smartphone mit einem anderen Google-Konto. Ebenfalls ohne Erfolg. Auch ein dritter Versuch mit einem weiteren Smartphone scheiterte am Play Store, der den Gutschein nicht akzeptierte.

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