c't 23/2022
S. 60
Vorsicht, Kunde
Lastschriftverfahren
Vorsicht Kunde

Geldschwund

Falsche Abbuchungen und wenig Einsicht bei der Telekom

Wiederkehrende Rechnungen per Lastschrift zu bezahlen ist bequem, birgt aber die Gefahr, unberechtigte Abbuchungen zu übersehen. Das Geld dann wieder zurückzubekommen, ist vor allem nach längerer Zeit nicht ganz einfach, wie der Fall der Familie N. zeigt.

Von Georg Schnurer

Das Jahr 2021 war für Familie N. nicht leicht: Mitte September verstarb Vater Gerhard N. und seine Witwe musste nicht nur mit dem Verlust fertig werden, sondern auch ihr Leben neu organisieren. Sohn Martin stand ihr dabei zur Seite und half, den unausweichlichen Papierkrieg nach einem Todesfall so gut es geht zu bewältigen. Dazu gehörte auch, das bislang von Herrn und Frau N. gemeinsam genutzte Konto bei der VR Bank Rhein-Mosel auf Frau N. umzuschreiben.

Laut Auskunft der Bank war dazu die Auflösung des alten Gemeinschaftskontos und die Einrichtung eines neuen Kontos erforderlich. Das zog einen Rattenschwanz von Änderungsmitteilungen nach sich: Alle Daueraufträge mussten auf das neue Konto übertragen werden und jeder, der bislang eine Abbuchungserlaubnis für das alte Gemeinschaftskonto hatte, musste über die Änderung der Kontonummer für künftige Abbuchungen informiert werden. Zum Glück übernahm die VR Bank den Versand der meisten Änderungsmitteilungen – so auch im Oktober 2021 die für die Telekom. Fortan buchte das Telekommunikationsunternehmen die monatlichen Gebühren vom neuen Konto von Frau N. ab.

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