c't 16/2022
S. 62
Vorsicht, Kunde
Garantie
Vorsicht Kunde

Rausgeredet

Google umgeht Garantieleistungen

Wer zu Recht einen Garantiefall geltend macht, darf die versprochenen Leistungen – Reparatur oder Ersatz – erwarten. Bei Google versucht man das zu umgehen: mit einer perfiden Ausrede.

Von Tim Gerber

Kurz vor Weihnachten 2020 erwarb Felix B. bei einem Saturn-Händler ein Smartphone Pixel 4a mit 128 MByte Speicher und 5G für knapp 400 Euro. Neben der gesetzlichen Gewährleistung räumt Google als Markengeber eine freiwillige Garantie von zwei Jahren ein. Wenn solche Garantien im Zusammenhang mit dem Kauf angeboten werden, sind sie ungeachtet ihrer grundsätzlichen Freiwilligkeit zwischen dem Käufer und dem Garantiegeber allerdings verbindlich (§ 443 BGB).

So wandte sich Felix B. erstmals im August an den Service von Google, weil die Stromversorgung des Pixel-Smartphones Probleme machte, es sich unvermittelt abschaltete und sich danach nur noch sporadisch wieder einschalten ließ. Nach einer Weile war der Fehler aber zunächst wieder verschwunden, sodass sich Felix B. einstweilen nicht weiter darum kümmerte.

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