c't 11/2022
S. 126
Wissen
Drohnen

Weiter in der Schwebe

Einführung der Drohnenklassifizierung abermals verschoben

Drohnen werden künftig in neue Risikoklassen eingeteilt, doch die Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Verordnungen verzögert sich. So kommen weiter Modelle ohne Einteilung in diese neuen sogenannten „CE-Klassen“ auf den Markt, was für einige Verunsicherungen sorgt. c’t gibt einen Überblick über die neuen Regeln und erklärt, was aus Bestandsdrohnen wird.

Von Nico Jurran

Wer überlegt, sich eine Drohne zu kaufen, dürfte beim Lesen von Berichten zu neuen Modellen aktuell verzweifeln: Einerseits heißt es, dass nach EU-Recht künftig alle Modelle einer sogenannten „CE-Klasse“ (für „certified“) zugeordnet werden, die bestimmt, wo und wie man fliegen darf. Andererseits liest man in Testberichten immer nur, dass das betreffende Gerät noch keine Klassifizierung besitze. Die Hersteller zucken auf Nachfrage ebenfalls mit den Schultern und verweisen auf fehlende Regelungen – wie jüngst DJI beim Test seiner Mavic 3 in c’t 5/2022 auf Seite 88.

Kein Wunder, dass viele mittlerweile verunsichert sind und sich fragen, ob sie mit bereits erworbenen Drohnen beziehungsweise den Modellen, die aktuell ohne Klassifizierung verkauft werden, in Zukunft überhaupt noch fliegen dürfen. Auch zur Frage, ob Bestandsdrohnen nachträglich in die neuen CE-Klassen eingeteilt werden können oder nicht, findet man widersprüchliche Angaben. Dieser Artikel klärt daher einmal über die Regelungen und die darin enthaltenen Fallstricke auf.

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