c't 3/2021
S. 30
Aktuell
Assange-Prozess
Bild: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa

Aber die ­Gesundheit!

Warum Assange nicht an die USA ausgeliefert wird

Die britische Justiz hat ihr Urteil gefällt: Wikileaks-Gründer Julian Assange wird vorerst nicht an die USA ausgeliefert, wo ihm 175 Jahre Haft drohen. Doch die Begründung stützt sich nicht auf den Schutz der Pressefreiheit.

Von Detlef Borchers

Anfang Januar sprach die Londoner Richterin Vanessa Baraitser das lang erwartete Urteil im Auslieferungsverfahren um Julian Assange. Sie lehnte seine Auslieferung ab, da sie eine zu große Gefahr erkannte, dass Julian Assange im US-amerikanischen System der verschärften Einzelhaft Selbstmord begehen könnte. Vertreter der US-Regierung, die ihn als Spion anklagen will, kündigten Berufung an. Damit könnte das Verfahren noch drei ­weitere Instanzen durchlaufen. So lange bleibt Assange in Haft.

Kein verantwortungsvoller Journalismus

Im 130 Seiten langen schriftlichen Urteil beschäftigt sich die allein urteilende Richterin Baraitser zunächst mit der Frage, ob Assange mit Wikileaks als Journalist gearbeitet und einen „verantwortungsvollen Journalismus“ betrieben habe. In mindestens drei Fällen sei das nicht der Fall gewesen, so Baraitser: In der IRC-Kommunikation mit dem damaligen US-Gefreiten Bradley Manning habe Assange diesem 2009 zugesagt, beim Knacken eines Passwortes zu helfen. Auf „Hacking at Random“, dem niederländischen Sommercamp der Hacker, habe Assange im gleichen Jahr mit der „Wikileaks Most Wanted List“ eine Aufstellung veröffentlicht, die als Anstiftung zu Straftaten verstanden werden konnte. Auf dem Jahresendkongress des Chaos Computer Clubs 2013 schließlich habe Assange die Zuhörer aufgefordert, Organisationen wie die CIA zu infiltrieren und „den Ball aus dem Stadion“ zu holen. Daher sei eine Anklage gegen ­Assange prinzipiell gerechtfertigt.

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