c't 3/2021
S. 174
Wissen
Verbraucherrecht

Trügerische Topbewertungen

Gesetzentwurf soll Fake-Produktempfehlungen bekämpfen

Bei Online-Käufen orientieren sich Verbraucher oft nicht nur an Preisen und Produktdaten, sondern auch an Kunden­empfehlungen in Bewertungs­foren. Den dort herrschenden Missbrauchswildwuchs will der deutsche Gesetzgeber eindämmen.

Von Ronny Jahn

Vermeintliche Erfahrungen von Netzmitbürgern suggerieren eine größere Vertrauenswürdigkeit als schnöde Werbebehauptungen von Anbietern. Feedback-­Listen bei Online-Shops sowie Postings bei Bewertungsplattformen und auf relevanten Social-Media-Kanälen können manche Entscheidung von Verbrauchern beeinflussen. Bei einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Branchenverbands der deutschen Digitalwirtschaft Bitkom gaben 55 Prozent der Befragten an, Nutzerbewertungen seien für sie vor einem Kauf die wichtigste Informationsquelle [1].

Dass günstige Bewertungen somit ein wichtiger Marktfaktor sind, haben Agenturen unterschiedlicher Seriosität längst entdeckt und eigene Geschäftsmodelle darauf aufgebaut. Das gilt etwa für den jetzt in Bulgarien ansässigen Dienstleister Fivestar. Dort können interessierte Händler oder Hersteller massenhaft positives Feedback beispielsweise für ihre Amazon-Angebote kaufen. Fivestar lässt die Bewertungen heute angeblich von echten „Testern verfassen. Viele Bewertungsanbieter in aller Welt nutzen ganz ungeniert Massenschreiber oder gar algorithmengenerierte Bewertungstexte.

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