c't 22/2021
S. 38
Aktuell
Digitalisierung

Der Berg ruft

Ernüchternde Bilanz bei der Verwaltungsdigitalisierung

In seinem sechsten Bericht zur digitalen Verwaltung beschreibt der Nationale Normenkontrollrat die Versäumnisse der Regierenden bei der Digitalisierung der Verwaltung. Er zeigt aber auch Auswege und wo dort die größten Hürden liegen.

Von Tim Gerber

Wer auch immer demnächst in Kanzleramt und Bundesministerien einziehen mag, hat eine enorme Herausforderung bei der dringend notwendigen und im Wahlkampf von allen versprochenen Digitalisierung vor sich. Das ergibt sich aus dem kurz vor der Wahl herausgegebenen sechsten Bericht („Monitor“) des Nationalen Normenkontrollrats (NKR). In der oft als Allheilmittel gepriesenen Einrichtung eines Digitalministeriums sieht das aus zehn unabhängigen Verwaltungsexperten bestehende Gremium allerdings keinen Nutzen.

Der Bericht (siehe ct.de/yyu8) hebt hervor, dass der Symbolwert eines solchen Amtes seinen tatsächlichen Gebrauchswert übersteige. „Die Diskussion um ein Digitalministerium ist aus Sicht des NKR eine Scheindebatte. Sie versperrt den Blick auf die eigentlichen Prinzipien, derer es bedarf, um Verwaltungsleistungen zügig, konsequent und nachhaltig zu digitalisieren“, heißt es darin. Die Mitglieder des NKR um den Vorsitzenden Johannes Ludewig (CDU), ehemaliger Bahnvorstand und Staatssekretär, schlagen stattdessen eine Digitalisierungsagentur nach internationalem Vorbild und mit mehreren Hundert Mitarbeitern vor.

Wachsender Berg

Ebenso kritisch befasst sich der Bericht mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), mit dem das Ziel, rechtlich verankert wurde, bis Ende 2022 alle relevanten Verwaltungsleistungen deutschlandweit digital anzubieten. Immerhin habe es „zu einer erheblichen Dynamik beigetragen“. Durch den erkennbaren Willen des Bundes und der Länder, Verwaltungsdigitalisierung zu einer Priorität zu machen, sei die Verwaltung gedrängt worden, konstruktiv zusammenzuarbeiten, gemeinsame Umsetzungsstrukturen zu schaffen und erhebliche Mittel zu investieren“, stellen die Verfasser fest.

Die messbaren Ergebnisse dieser Bemühungen bleiben in der Fläche hinter den Erwartungen zurück, bemängeln die Sachverständigen. Von 575 geplanten OZG-Leistungen würden derzeit 381 aktiv bearbeitet. Davon befinden sich 139 in der Planungs- und 188 in der Umsetzungsphase. Lediglich 54 Einzelleistungen der Verwaltung sind mindestens in einer Kommune online, und gerade einmal 16 davon flächendeckend, also in mindestens der Hälfte der Bundesländer. „Alles in allem scheint der OZG-Umsetzungsberg nicht kleiner, sondern größer geworden zu sein“, fassen die Regierungsberater das Ergebnis der Digitalisierungsbemühungen der letzten vier Jahre zusammen.

Der künftigen Regierung empfehlen die Berater insgesamt acht Schwerpunkte, um die Aufgabe der Digitalisierung besser zu meistern als die vorherigen. Außer der bereits erwähnten Agentur schlägt der Rat unter anderem vor, für die öffentliche IT ein Standardisierungsregime einzuführen, datengetriebenes Regieren als Grundprinzip vorzusehen, eine durchsetzungsstarke sowie eine übergreifende Gesamtkoordinierung für die Modernisierung öffentlicher aufzusetzen.

Die Übersicht des NKR zeigt die vielfach zerstreuten Zuständigkeiten beim Onlinezugangsgesetz und fragt: „Funktioniert das?“
Bild: NKR

App Store für die Verwaltung

In einem weiteren Punkt kritisieren die Normenkontrolleure den bisher „eher planwirtschaftlichen Ansatz“, mit dem digitale Verwaltungsangebote in die Kommunen gebracht werden sollen. Dagegen zeigten Distributionsplattformen wie Smartphone-App-Stores oder Onlinekaufhäuser, wie Orientierungs- und Beschaffungsaufwände massiv gesenkt werden könnten. Die Berichterstatter schlagen deshalb ein föderales IT-Kaufhaus vor, eine Art App Store für die Verwaltung. Gefüllt werden sollen die virtuellen Regale von öffentlichen und privaten IT-Anbietern, die sich den Regeln des IT-Kaufhauses unterwerfen. Ein Open-Source-Repository soll es ergänzen.

Ansonsten kommen Open-Source- und Open-Data-Strategien im Bericht der Kontrolleure nicht vor. Das war mal anders: Den Ansatz, dass mit öffentlichen Mitteln entwickelte Lösungen grundsätzlich auch außerhalb der Verwaltung nutzbar sein sollen, hatte in der Bundesregierung eigentlich nur das Auswärtige Amt jemals ernsthaft verfolgt – unter seinem inzwischen verstorbenen Minister Guido Westerwelle (FDP). Seine Nachfolger haben die Idee eines vollständig auf Open Source setzenden Auswärtigen Dienstes schnell beerdigt.

Wenig offen

Ob es Wiederbelegungsversuche bei Open Source geben wird, hängt nicht allein davon ab, wer künftig den Posten des Vizekanzlers und Außenministers besetzt. Denn auch die Regierungsberater vom NKR schlagen vor, „eine durchsetzungsstarke, Ressort- und Ebenen übergreifende Gesamtkoordinierung“ aufzusetzen. Die ist dringend erforderlich. Wie Recherchen der c’t zeigen, hat es in der vergangenen Amtsperiode der Bundesregierung kaum nennenswerte Abstimmungen unter den Ressorts gegeben, etwa bei Projekten wie der De-Mail. So hat etwa das bislang von Olaf Scholz (SPD) geführte Finanzministerium kurzerhand beschlossen, dass diese Kommunikation für die Behörden (also die Finanzämter) nicht nötig sei. In anderen Bereichen wie der Justiz ist sie das längst. Gespräche darüber zwischen dem Justiz-, Finanz- und dem bei De-Mail federführenden Innenressort hat es aber nicht einmal auf Referentenebene gegeben.

Die zentrale Koordination dürfte wohl am ehesten im Kanzleramt anzusiedeln sein, welches aufgrund seiner Richtlinienkompetenz Vorgaben machen kann. Als digitale Gipfelstürmer haben sich alle Aspiranten in ihren bisherigen Ämtern nicht hervorgetan. (tig@ct.de)

Digitalisierungsbericht des NKR: ct.de/yyu8

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