c't 22/2021
S. 30
Titel
Windows 11 kaufen
Bild: Sven Hauth

Versionsparade

Windows 11: Editionen, Lizenzen, Gratis-Upgrade

Microsoft veröffentlicht Windows 11 in verschiedenen Editionen mit unterschiedlichem Funktionsumfang. Einige davon können Sie gratis bekommen, sofern einige Bedingungen erfüllt sind. Doch welche sind das? Und was genau bekommen Sie? Gibt es auch andere Wege zum Upgrade?

Von Axel Vahldiek

Wenn es um das neue Windows 11 geht, gibt es viel über die neuen Funktionen zu berichten (siehe S. 14) sowie über die stark gestiegenen Hardwareanforderungen (siehe S. 22). Doch es gibt noch mehr, immerhin ist das neue Windows unter Umständen für Sie kostenlos. Genauer gesagt: eine der vielen Editionen, in denen Windows 11 erscheint. Denn wie bei den Vorgängern gibt es verschiedene Editionen von Home bis Enterprise, die sich im Funktionsumfang unterscheiden. Dieser Beitrag erläutert die Unterschiede der Editionen und welche Sie wann und unter welchen Voraussetzungen geschenkt bekommen können. Um es gleich zu sagen: Das Erfüllen der Hardwareanforderungen allein reicht dazu nicht aus.

Editionen

Die eigentliche Vollversion von Windows 11 ist „Windows 11 Enterprise“. Sie enthält alle Funktionen, die Microsoft in Windows 11 eingebaut hat (zur einzigen Ausnahme später mehr). Sie ist nicht für Privatkunden erhältlich und auch nicht einzeln. Sie bekommen sie nur, wenn Sie einen Volumenlizenzvertrag mit Microsoft oder einem vom Konzern autorisierten Partnerunternehmen abschließen. Der einzige andere Weg ist das Abschließen eines Visual-Studio-Abonnements; darüber gibt es diese Edition allerdings ausdrücklich nur für Testzwecke, also nicht für den produktiven Einsatz. Daran wird sich auch mit Windows 11 nichts ändern. Daher auch gleich dieser Hinweis: Sollten Sie in irgendeinem Onlineshop über einzeln angebotene Enterprise-Editionen stolpern, müssen Sie davon ausgehen, dass dieses Angebot rechtlich fragwürdig ist und sehr sicher nicht Microsofts Segen hat – Probleme sind vorprogrammiert, bestenfalls nur irgendwann mit der Aktivierung, schlimmstenfalls bis hin zu juristischem Ärger. Details dazu finden Sie in [1].

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