c't 2/2021
S. 116
Wissen
Elektronische Patientenakte
Bild: Albert Hulm

Diagnose: digital!

Start für die elektronische Patientenakte

Mit dem neuen Jahr bekommen gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, Arztberichte und andere Gesundheitsdaten zentral speichern zu lassen, damit sie und andere Akteure ­im Gesundheitswesen Einblick nehmen können. Doch es gibt noch einige Baustellen.

Von Detlef Borchers

Am 1. Januar 2021 ist das zweite große Digitalisierungsprojekt des deutschen Gesundheitswesens gestartet. Nach der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 2011 ist nun auch die elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte verfügbar. Zwar handelt es sich noch um eine eingeschränkte Version. Doch Start ist Start. Mit der freiwilligen, gesetzlich verankerten Patientenakte nach § 291a SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) soll die bisher nur schleppend verlaufende Digitalisierung an Fahrt aufnehmen.

Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist technisch gesehen ein von den gesetz­lichen Krankenkassen angebotenes Dokumenten-Management-System – eingebunden in die Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens (TI). Das System hat enorme Dimensionen: Nach Schätzungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kassen hat die Entwicklung der ePA bislang 2 Milliarden Euro gekostet. Über 73 Millionen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben einen Anspruch auf eine kostenlose ePA. Ein Gutachten des ePA-Beraters Mark Langguth spricht von über 145.000 Arztpraxen und Krankenhäusern, die mit einem speziellen Konnektor an die TI angeschlossen sind und die Akte mit Befunden, Labordaten und anderen Dokumenten befüllen können. Aktuell werden zudem die Apotheken an die TI angebunden. Auch sie sollen künftig Zugang zur ePA haben und ab Juli 2021 überdies mit dem E-Rezept arbeiten (dazu mehr in einer der nächsten Ausgaben).

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