c't 17/2021
S. 168
Wissen
Geheimdienstliche Telekommunikationsüberwachung
Bild: Rudolf A. Blaha

Sicherheitsgewinn oder Überwachungsalbtraum?

Verfassungsschützer erhalten neue Befugnisse

Der deutsche Gesetzgeber hat es heimischen Geheimdiensten leichter gemacht, auf Daten und Kommunikationsinhalte von verdächtigen Personen zuzugreifen. Bedenken gegen die ausgeweitete Überwachung rechnergestützter Kommunikation im Rahmen der sogenannten Quellen-TKÜ kommen von kompetenter Seite.

Von Harald Büring

Vor Kurzem noch haben Spitzenpolitiker das gesamte Internet als eine Art rätselhaftes Neuland empfunden. Mittlerweile bemüht sich die Legislative mit ungewohntem Tempo, Gesetze aus dem prädigitalen Zeitalter wirksam an gegenwärtige Verhältnisse anzupassen. Das betrifft in jüngster Zeit ganz besonders das rechtliche Instrumentarium von Behörden bei Strafermittlung und Gefahrenabwehr.

Ein Ergebnis jüngster Gesetzesänderungen besteht darin, dass ausgerechnet ein hochumstrittenes Instrument wie die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung jetzt für mehr behördliche Akteure als je zuvor bereitsteht [1]. Es geht dabei um den gezielten Einsatz manipulativer Software auf PCs und Smartphones verdächtiger Personen mit dem Ziel, vermeintlich geschützte Kommunikation unbemerkt abzufangen respektive auszulesen und für die Ermittler transparent zu machen. Die sogenannten Staatstrojaner greifen die Inhalte laufender Telekommunikation auf den Geräten beim Versand noch vor dem Verschlüsseln beziehungsweise beim Empfang direkt nach dem Entschlüsseln ab. Die „Quellen-TKÜ Plus“ umfasst zudem den Zugriff auf entschlüsselte Kommunikation, die ab dem Zeitpunkt des Maßnahmenstarts auf den infiltrierten Geräten gespeichert worden ist. Die Maßnahmen sollen aber nicht etwa beliebige gespeicherte Informationen auswerten – was einer Online-Durchsuchung gleichkäme. Dass diese strenge Trennung sich in der Praxis technisch konsequent umsetzen lässt, bezweifeln Kritiker der erweiterten Quellen-TKÜ.

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