c't 16/2021
S. 38
Aktuell
Digitaler EU-Impfnachweis

Multipass Reloaded

Der digitale EU-Impfnachweis startet mit Einschränkungen

Für den 1. Juli hatte die EU versprochen, dass alle Mitgliedsstaaten digitale Impfausweise auswerten können. Die grundsätzliche Anbindung war wohl erfolgreich. Bei der Umsetzung klemmt es allerdings noch – auch in Deutschland.

Von Gerald Himmelein

Am 1. Juli verkündete die EU-Kommission stolz, termingerecht seien alle 22 Mitgliedsstaaten an das Netz zur Überprüfung der digitalen Impfzertifikate angeschlossen worden. Drei zusätzliche Länder seien auch schon so weit. Zur gelebten Realität will die Hurra-Meldung nicht ganz passen.

Im Prinzip ja, aber ...

Auf einer von der EU-Kommission bereitgestellten Karte (siehe ct.de/y5tm) zum Status der Anbindung sieht auf den ersten Blick alles schön grün aus. Neben den 22 EU-Staaten haben sich auch Island, Liechtenstein und Norwegen angeschlossen. San Marino, die Schweiz und die Vatikanstadt wollen das „EU Digital COVID Certificate“ ebenfalls umsetzen. Klickt man sich durch die Karte, offenbaren sich schnell Lücken: Beispielsweise kann Irland Zertifikate zwar einlesen, nicht aber ausstellen. Frankreich kann keine Genesungszertifikate ausstellen; die Slowakei bescheinigt keine negativen Tests.

In Deutschland ist laut der EU-Karte alles im grünen Bereich. Tatsächlich konnte bis zum 8. Juli keine deutsche Apotheke ein digitales Genesungszertifikat ausstellen. Erst seit dem 9. Juli sollen alle Apotheken, die überhaupt Zertifikate ausstellen, auch die Genesung bestätigen können. Und nur Arztpraxen, die „das Webportal von IBM nutzen“, können laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) Genesungen bescheinigen. Gut möglich, dass auch in den anderen EU-Staaten gilt: Im Prinzip sollte es gehen, aber … Das BMG rät wohl nicht ohne Grund, den Papier-Impfpass in den Urlaub mitzunehmen.

Beim Ausstellen der digitalen Impfnachweise geht es in Deutschland währenddessen voran. Die Impfzentren einiger Bundesländer schicken Geimpften den Nachweis automatisch nachträglich per Post zu. Einige Impfzentren in Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stellen die digitalen Impfbestätigungen auf ihrer Website bereit. Wer dagegen zur Zweitimpfung nach dem 14. Juni im Impfzentrum war, sollte den Nachweis dort direkt ausgehändigt bekommen. Von der Haus- oder Betriebsärztin Geimpfte erhalten ihr digitales Impfzertifikat entweder dort oder sie gehen mit ihrem gelben Impfpass in eine Apotheke, die digitale Nachweise ausstellt (Suche über ct.de/y5tm). (it@ct.de)

EU-Karte, Apothekensuche: ct.de/y5tm

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