c't 12/2021
S. 48
Vorsicht, Kunde
Rufnummernmitnahme
Vorsicht Kunde

Mitnahmeeffekt

Vertragsverlängerung bei Rufnummernmitnahme

Um bei einem Wechsel des ­Anbieters die bisherige ­Mobilfunknummer weiter nutzen zu können, müssen Kunden oft alle möglichen Hürden überwinden. Bei 1&1 will man den gekündigten Vertrag gleich um ein ­weiteres Jahr verlängern.

Von Tim Gerber

Das Ehepaar Katrin und Andreas P. hat seit vielen Jahren Mobilfunkverträge beim Provider 1&1. Anfang des Jahres stießen die beiden jedoch bei einer Lebensmittelkette auf ein deutlich günstigeres Angebot. Also kündigten sie ihre zwei Verträge fristgerecht drei Monate vorher bei 1&1. Beim neuen Vertragspartner beauftragten sie die Übernahme ihrer bisherigen Rufnummern für die neuen Verträge.

Doch die Rufnummernmitnahme klappte nur bei Andreas P. reibungslos. Bei dem Vertrag für seine Frau Katrin P. lehnte 1&1 die Portierung der Rufnummer ab. Als sich Andreas P. telefonisch bei der Kundenhotline von 1&1 nach den Ursachen für die Ablehnung erkundigte, bekam er zu hören, dass eine Übernahme nur möglich sei, wenn alter und neuer Vertragspartner identisch seien. Die beiden alten Mobilfunkverträge bei 1&1 hatte Andreas P. jedoch auf seinen Namen abgeschlossen, die neuen Verträge jeder der beiden Ehepartner im eigenen Namen. Die Portierung der Rufnummer von ­Andreas P. zu Katrin P. lehnte 1&1 folglich automatisiert ab.

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