c't 11/2021
S. 52
Aktuell
Jugendschutzgesetz

Kostenfalle Lootbox

Was das neue Jugendschutzgesetz bei Videospielen ändert

Eine Reform des Jugendschutzgesetzes ermöglicht der USK, bei ihrer Einstufung Videospiel-Kostenfallen zu berücksichtigen. Dass solche Games künftig erst ab 18 freigegeben werden, bleibt aber eine Illusion.

Von Daniel Herbig

Als das Jugendschutzgesetz 2002 zuletzt weitreichend neu gefasst wurde, war das erste iPhone noch fünf Jahre entfernt, Windows XP gewann den CeBIT-­Produktpreis und Gerald Asamoah zierte das „FIFA“-Cover. Zu diesem Zeitpunkt konnte die beliebte Fußballspielreihe seit einem Jahr online gespielt werden – an Lootboxen dachte noch niemand. Heute nimmt EA mit den glücksspielähnlichen Wundertüten seiner Sportspiele fast 1,5 Milliarden US-Dollar pro Jahr ein.

Nun hat der Gesetzgeber auf die neue Medienrealität reagiert. Seit dem 1. Mai ist eine Novelle des Jugendschutzgesetzes wirksam, die junge Menschen vor den Gefahren vor „Interaktionsrisiken“ schützen soll, denen Kinder und Jugendliche in ­sozialen Medien oder beim Spielen ausgesetzt sein können. Transaktions­modelle wie Lootboxen werden als „Kostenfallen“ diesen breit angelegten Interaktionsrisiken zugeordnet.

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